Wissens­wertes
über Logopädie

Der Beruf der Logopäden gehört zur Gruppe der Heilmittelberufe. Die Logopädie hat die Aufgabe durch eine eingehende Diagnostik und Befunderhebung eine gezielte, patientenorientierte Behandlung zu planen und durchzuführen. Durch die Therapie und begleitende Beratung der Angehörigen soll die Kommunikationsfähigkeit von Patienten aller Altersstufen aufgebaut, verbessert oder wiederhergestellt werden.

Termine können Sie gerne telefonisch mit uns vereinbaren. Falls wir Ihren Anruf nicht persönlich entgegennehmen können, bitten wir Sie, uns eine Nachricht auf unserem Anrufbeantworter zu hinterlassen. Wir rufen Sie selbstverständlich schnellstmöglich zurück. Außerdem bieten wir zusätzlich die Möglichkeit, uns eine E-Mail mit Ihren Kontaktdaten zukommen zu lassen. Wir kontaktieren Sie so schnell wie möglich.

Verordnungen für eine logopädische Behandlung stellen z.B. Kinderärzte, HNO-Ärzte, Kieferorthopäden/Zahnärzte, Neurologen und Hausärzte aus. In der Regel wird eine Verordnung für 10 Therapiesitzungen ausgestellt.

Die Kosten für eine logopädische Behandlung werden von Ihrer Krankenkasse übernommen. Volljährige Patienten ohne Befreiungsausweis für die gesetzliche Zuzahlung tragen einen Eigenanteil von 10 % sowie 10 € gesetzliche Zuzahlungsgebühr pro Verordnung.

Die Höhe der Kostenübernahme ist abhängig von Ihrem persönlichen Vertrag mit Ihrer privaten Krankasse. Bitte informieren Sie sich vor Behandlungsbeginn über die Kostenbeteiligung Ihrer Kasse. Gerne stellen wir Ihnen hierfür einen Kostenvoranschlag aus, den Sie bei Ihrer Krankenkasse einreichen können.

Die erste Therapiesitzung beinhaltet ein ausführliches Anamnesegespräch mit anschließender Diagnostik. So können wir uns ein ganzheitliches Bild von Ihnen oder Ihrem Kind verschaffen, um eine patientenorientierte Therapie planen zu können. Außerdem geben wir Ihnen die Möglichkeit Fragen zu stellen und persönliche Anliegen zu äußern.

Je nach Störungsbild und Ermessen Ihres Arztes werden Therapieeinheiten von 30, 45 oder 60 Minuten verordnet.

In der Regel findet die Therapie 1-2-mal wöchentlich statt. Grundsätzlich richtet sich die Therapiefrequenz nach dem individuellen Bedarf.

Nach Abschluss einer Verordnung wird ein Bericht an Ihren verordnenden Arzt geschickt, aufgrund dessen dieser über eine Fortsetzung der Therapie entscheidet. Eine Kopie des Berichtes stellen wir Ihnen auf Wunsch gerne zur Verfügung.